Kartellrecht: Krankenhäuser werden befragt
- Claudia Mareck
- 23. Mai 2016
- 1 Min. Lesezeit
Ausweislich einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 31.05.2016 ist dort aktuell eine Sektoruntersuchung des Krankenhausmarktes eingeleitet worden. Ziel ist es, die wettbewerblichen Rahmenbedingungen von Krankenhäusern und die bisherigen Kriterien für die Fusionskontrolle sowie weiterer kartellrechtlicher Bewertungen zu überprüfen. Dafür werden u.a. die Marktstrukturen innerhalb der staatlichen Regulierung und die Entscheidungskriterien für die Patientenströme analysiert. Es werden bundesweit 500 Krankenhäuser befragt.
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