TSVG: Ein Träger kann mehrere MVZ betreiben
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 11. Mai 2019
- 1 Min. Lesezeit
Es wurde klargestellt, dass ein MVZ-Träger auch mehrere medizinische Versorgungszentren betreiben kann. In der Praxis wurde zum Teil gefordert, dass für jedes MVZ eine eigene GmbH gegründet werden muss. Dies entspricht jedoch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Eine Gesellschaft kann Trägerin mehrerer MVZ sein.
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenIn der Sitzung am 26.03.2025 hat das BSG entschieden, dass eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden kann, wenn der Anzustellende...
In seiner Entscheidung vom 26.03.2025 (Az. B 6 KA 2/24 R) bestätigte das BSG den Nachforderungsbescheid der beklagten Prüfungsstelle...
Das Sozialgericht Hamburg hat mit Urteil vom 17.07.2024 (Az. S 3 KA 84/22) entschieden, dass die vertragsärztliche Zulassung entzogen...