TSVG: Einheitliche Information zu Sprechstundenzeiten
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 11. Mai 2019
- 1 Min. Lesezeit
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte informieren. Die Informationspflicht wird zudem darauf ausgeweitet, die Versicherten über die Möglichkeiten des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) zu informieren.
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