TSVG: Keine Einschränkung bei Anstellungsnachbesetzung im MVZ
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 11. Mai 2019
- 1 Min. Lesezeit
Die zunächst geplante Änderung, dass die Nachbesetzung eines Angestelltensitzes im MVZ einer Bedarfsprüfung unterzogen werden muss – im Übrigen ohne Entschädigungsregelung – ist ersatzlos aus dem TSVG-Entwurf gestrichen worden und wird daher nicht Gesetz.
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