Coronavirus: Krankenhäuser sollen planbare Eingriffe verschieben, Bonus für Intensivbetten
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 13. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Am 12.03.2020 fand eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zur Lage der Coronavirus-Infektionen (SARS-CoV-2) statt.
Unter Tagesordnungspunkt II. ist folgender Beschluss gefasst worden:
„Mit dem Ziel, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 konzentrieren, sollen, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern ab Montag auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden. Die Bundesregierung stellt durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt. Im Gegenzug gibt es zusätzlich einen Bonus, für jedes Intensivbett, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird.“
Damit sind die Krankenhäuser aufgefordert, auf elektive Eingriffe zu verzichten. Diese machen jedoch zum Teil einen erheblichen Anteil der wirtschaftlichen Grundlage für die Häuser aus. Da entstehende Defizite durch die Kostenträger ausgeglichen werden, empfiehlt sich insbesondere eine genaue Dokumentation, da allgemein davon auszugehen ist, dass der Schaden beziffert und dargelegt werden muss. Die Aufstellung von zusätzlichen Intensivbetten wird im Gegenzug honoriert. Dies sollte ebenfalls hinreichend dokumentiert werden. Auch in diesem Zusammenhang war es wichtig, die Personaluntergrenzen auszusetzen. Wir halten Sie unterrichtet.
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMit Urteil vom 25.04.2024 bejahte das SG Düsseldorf (Az. S 15 KR 2852/23) dies und sprach dem klagenden Krankenhaus die Aufwandspauschale...
Mit Urteil vom 14.11.2024 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 52/21), dass es bei Kindern unter anderem wegen der geringen...
Mit Urteil vom 14.11.2024 (Az. B 1 KR 27/23 R) entschied das BSG, dass wegen einer Verlegung aus der teilstationären Dialyse in die...
Comments