top of page
AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Coronavirus: Vorschlag der Krankenkassen zur Finanzierung der Krankenhäuser

Die Finanzierungsgrundlage der Krankenhäuser soll im Laufe der nächsten Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Vorschläge skizziert hatte (wir berichteten), sollten die Krankenhäuser nach Auffassung der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Liquiditätshilfen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, im Übrigen jedoch jede Krankenhausbehandlung weiterhin nach dem DRG-System abrechnen. Für Corona-Patienten war ein Zusatzentgelt vorgesehen. Verluste durch abgesagte planbare Operationen sollten ausgeglichen werden. Nun haben jedoch der AOK-Bundesverband und die DKG dem Bundesgesundheitsministerium am 20.03.2020 einen gemeinsamen, hiervon abweichenden Vorschlag unterbreitet: Das DRG-System soll bis Ende 2020 außer Kraft gesetzt werden und die Krankenhäuser ein garantiertes Budget erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus dem Gesundheitsfonds, ggfs. aufgestockt durch Steuerzuschüsse. Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie sich das BMG positionieren wird.

Comments


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page