Anspruch eines Studenten mit HIV-Infektion auf Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ohne Kontrollen?
- Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
- 29. Juli 2022
- 1 Min. Lesezeit
In seinem Beschluss vom 01.02.2022 (Az. 10 B 2508/21) lehnten die erkennenden Richter dieses Begehren eines mit HIV infizierten Zahnmedizinstudenten ab. Bei der streitgegenständlichen Lehrveranstaltung üben die Studenten untereinander mit zahnmedizinischen Instrumenten Behandlungen. Es kommt hierbei regelmäßig zu Verletzungen. Einer Teilnahme ohne jedwede Kontrolle standen daher aus Sicht des Verwaltungsgerichtshof erhebliche Bedenken entgegen. Zum Schutze der Mitstudierenden und auch der Patienten vor der Infektion mit übertragbaren Krankheiten kann die Vorlage von Testergebnissen über die Höhe der bestehenden Virenlast verlangt werden.
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