ASV: Chromoendoskopie in den EBM aufgenommen
Ab dem 01.01.2024 kann die Chromoendoskopie für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen nach EBM abgerechnet werden. Bisher war diese Leistung als Abschnitt-2-Leistung im Appendix zur ASV-Anlage 1.1c aufgeführt und nur nach GOÄ berechnungsfähig.
Die Chromoendoskopie wird nun ab dem 01.01.2024 im ASV-Kapitel 50 Abschnitt 50.6 des EBM unter Gebührenordnungsposition (GOP) 50601 geführt. Diese GOP ist mit 402 Punkten bewertet und kann von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams im Rahmen einer Überwachungskoloskopie einmal im Krankheitsfall als Zuschlag zur (Teil-) Koloskopie abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
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