ASV: Gehirntumore und CED konkretisiert
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 5. Dez. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) hat am 16.12.2021 die Konkretisierung der Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) hinsichtlich der
· Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven (Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 7)
· Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Anlage 1.2 j))
beschlossen.
Wir gehen davon aus, dass die Konkretisierungen zeitnah zugänglich sind. Wie immer treten sie erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenIn der Sitzung am 26.03.2025 hat das BSG entschieden, dass eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden kann, wenn der Anzustellende...
In seiner Entscheidung vom 26.03.2025 (Az. B 6 KA 2/24 R) bestätigte das BSG den Nachforderungsbescheid der beklagten Prüfungsstelle...
Das Sozialgericht Hamburg hat mit Urteil vom 17.07.2024 (Az. S 3 KA 84/22) entschieden, dass die vertragsärztliche Zulassung entzogen...
コメント