Ausschreibung der Zytostatika-Versorgung
Für parenterale Zytostatikazubereitungen haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen Hessen, Nordost sowie Rheinland/Hamburg eine europaweite Ausschreibung gestartet. Betroffen sind Zytostatika herstellende Apotheken. Die Versorgungsgebiete Hessen, Nordrhein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sind im Rahmen der Ausschreibung in nahezu 80 Gebietslose aufgeteilt worden. Während sich aus Sicht der niedergelassenen Onkologen voraussichtlich nur die Lieferbeziehungen ändern werden, haben die Ausschreibungen erhebliche Auswirkungen auf die Apotheken. Neben den Offizin-Apotheken können auch Krankenhausapotheken betroffen sein, sofern diese über einen Lohnherstellungsvertrag verfügen. Es ist zu erwarten, dass weitere Krankenkassen die parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung ebenfalls ausschreiben werden. So hat beispielsweise die Knappschaft-Bahn-See bereits im Mai 2016 beschränkt für Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Die DAK zusammen mit mehr als 50 weiteren kleineren Krankenkassen, welche über den Kassendienstleister GWQ ServicePlus miteinander verbunden sind, sollen folgen.
Hintergrund: Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen November entschieden, dass eine Ausschreibung der AOK Hessen für parenterale Zytostatikazubereitungen nicht zu beanstanden sei. Die freie Apothekenwahl des Patienten sei durch das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (BSG, Urt. v. 25.11.2015 – B 3 KR 16/15 R).
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