top of page
  • AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

BSG bestätigt Übergangsregelung zur PrüfvV – Aufrechnungen wirksam

 

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts tagte am 28.08.2024 und hat in diesem Zusammenhang in mehreren Entscheidungen (Az. B1 KR 18/23 R, B 1 KR 24/24 R, B 1 KR 25/24 R, B 1 KR 23/24 R) die Übergangsregelung zur PrüfvV, wonach bis zum Inkrafttreten der PrüfvV 2022 noch aufgerechnet werden durfte, bestätigt. Der diesbezüglichen Rechtsprechung des SG Nürnberg (wir berichteten) wurde damit eine Absage erteilt und die Berufungsentscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (wir berichteten) bestätigt.

 

Comentários


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page