Coronavirus: Spahn schnürt „Maßnahmenpaket Pflege“
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 19. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Am 19.03.2020 haben sich u.a. das Bundesgesundheitsministerium, die Pflegeverbände und die Pflegekassen darauf verständigt, die Pflege angesichts von Covid-19 von jeder nicht erforderlichen Bürokratie zu entlasten. Im Einzelnen:
Der Pflege-TÜV wird bis Ende September 2020 ausgesetzt.
Die Begutachtung Pflegebedürftiger erfolgt nicht mehr im Rahmen einer körperlichen Untersuchung, sondern nach Aktenlage oder anderweitig.
Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können, sofern erforderlich, für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Gesundheitsämter abgestellt werden. Es handelt sich in Summe um ca. 4.000 Pflegekräfte und 2.000 Ärzte. Der Medizinische Dienst wird hierfür keine Aufwandspauschale verlangen. Auch die Prüfdienste der PKV werden eingebunden.
Persönliche Begutachtungen im Rahmen des Pflegegeldes werden ausgesetzt. Beratungen finden telefonisch statt.
Pflegeheime melden Corona-bedingte Ausfälle den Pflegekassen.
Personalschlüssel werden befristet ausgesetzt, die Vergütung der Heime wird bei Unterschreitung nicht gekürzt, auch wird die Fachkraftquote auf Landesebene aufgehoben.
Corona-bedingte Kosten und Ausfälle von Einrichtungen werden zulasten der Pflegekassen ausgeglichen. Eine gesetzliche Grundlage wird unmittelbar geschaffen.
Die Unterstützungsmaßnahmen für Schutzausrüstung werden weiter gestärkt. Die Verteilung für die stationäre und ambulante Pflege erfolgt auf Landesebene.
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