top of page
AutorenbildStephan Grundmann

LG Hamburg: „Deutsche Stimmklinik“ ist keine Klinik

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15.11.2019 (Az. 315 O 472/18) entschieden, dass eine interdisziplinäre Gemeinschaftspraxis, die sowohl aus spezialisierten Fachärzten für HNO-Heilkunde und Phoniatrie als auch aus Nichtmedizinern aus den Bereichen Logopädie, Stimmcoaching und Gesangspädagogik besteht, nicht unter der Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ werben darf. Damit folgte das Landgericht der Argumentation der klagenden Wettbewerbszentrale. Diese hatte angeführt, dass sowohl die Bezeichnung „Klinik“, wie auch die Verwendung des Begriffs „Deutsche“ vorliegend für den Verbraucher irreführend sei. Die Gemeinschaftspraxis sei nämlich nicht, wie der Begriff „Deutsche“ suggeriert, auf eine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet, sondern lediglich auf eine Tätigkeit in der Region ausgelegt. Außerdem werde keine „Klinik“ betrieben, da die Gemeinschaftspraxis keine Betten zur stationären Aufnahme bereithalte. Dies unterscheide die Klinik insofern von einer Praxis. Ebenso verändere ein abgeschlossener Kooperationsvertrag mit einem Krankenhaus nichts an dieser Wertung, denn auch durch die Kooperation versetzt sich die Praxis nicht in die Lage, selbst Patienten aufzunehmen. Diese Leistung wird weiterhin allein durch das kooperierende Krankenhaus erbracht. Vergleiche mit anderen „Voice Clinics“ im Ausland würden zudem leerlaufen, da diese in der Regel als Abteilungen eines Krankenhauses geführt würden.

Comments


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page