FDA: Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ausgenommen
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 18. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Die Leistungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation nach einem Schlaganfall oder einer Schwerstschädelhirnverletzung werden derzeit regelhaft über krankenhausindividuelle Entgelte vergütet, welche vom Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ausgenommen sind. Dies gilt bezogen auf die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation aber nur für Leistungen von mehr als 27 Tagen, die Leistungen unterhalb von 27 Tagen unterfallen dem FDA. Damit die Vergütung nicht von der Dauer der medizinischen Maßnahme abhängig ist, werden die Leistungen mit dem MDK-Reformgesetz zum 01.01.2020 gänzlich vom FDA ausgenommen. Dies ist auch nur konsequent, da auch Polytraumaleistungen bereits aktuell nicht dem FDA unterfallen.
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