Fehlerhafte radiologische Bewertung in einem Arztbrief
Soweit in einem Arztbrief (hier in Form des radiologischen Befundberichts) sämtliche erhobenen Befunde korrekt und vollumfänglich wiedergegeben sind, die Beurteilung dieser Befunde jedoch fehlerhaft ist, ist dies insgesamt als Behandlungsfehler zu werten. Das Oberlandesgericht Köln führt seinem Beschluss vom 14.03.2016 (Az. 5 U 69/15) sachverständig beraten aus, dass im Rahmen einer fehlerhaften Beurteilung von Befunden in einem Arztbrief ein Behandlungsfehler nicht aus dem Grund entfalle, dass die Befunde, die als Grundlage für die Beurteilung dienten, korrekt und vollständig wiedergegeben wurden. Im zugrundeliegenden Sachverhalt war im Rahmen einer MRT-Untersuchung ein radiologischer Arztbrief erstellt worden, in dem die MRT-Aufnahmen korrekt und vollständig beschrieben wurden, im Abschnitt der Beurteilung jedoch eine fehlerhafte Bewertung der zuvor aufgeführten Befunde enthielt. Dies habe, so der Senat, dazu geführt, dass sämtliche Nachbehandler die gerade nicht beschriebene beginnende Epiphysenlösung der Tochter der Klägerin verkannt haben und es dadurch zu einer monatelangen Verzögerung der notwendigen Behandlung gekommen ist. In diesem Zusammenhang wird auch noch darauf verwiesen, dass im vorliegenden Fall gerade nicht darauf ankomme, ob die Nachbehandler ebenfalls behandlungsfehlerhaft gehandelt haben, da in keinem Fall eine Unterbrechung des Kausalverlaufes vorliegt.
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