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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

GBA: Mindestmenge für Frühgeborene und Ösophagus erhöht

Der GBA hat mit Beschluss vom 17.12.2020 die Mindestmengen für die Level-1-Perinatalzentren heraufgesetzt. Ab dem Jahr 2024 dürfen Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm nur noch versorgt werden, wenn die jährliche Mindestmenge von 25 pro Standort eines Krankenhauses überschritten ist. In den Jahren 2021 und 2022 gilt übergangsweise die bisherige Mindestmenge von 14 Neugeborenen, im Jahr 2023 von 20. Die Mindestmenge für komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus wurde ab dem 01.01.2023 von zehn auf 26 pro Jahr und Krankenhausstandort erhöht. Übergangsweise gilt für die Jahre 2021 und 2022 jeweils eine Mindestmenge von 10; für die in 2021 zu erfolgende Prognosedarlegung wurden spezielle weitere OPS-Codes ausgewiesen. Bezogen auf die Nierentransplantation wurde die Mindestmenge von 25 pro Jahr bestätigt.

Sofern Krankenhäuser aufgrund der Corona-Pandemie bestimmte planbare Eingriffe nicht vornehmen können, kann dies bei der Prüfung der Mindestmengen für das Folgejahr geltend gemacht werden.



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