Neue Mindestmengen für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 1. Feb. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Feb. 2022
Der GBA hat am 16.12.2021 einen neuen Beschluss zu Mindestmengen gefasst. Danach gelten grundsätzlich ab dem 01.01.2022 folgende neue Mindestmengen pro Jahr und Krankenhausstandort:
Brustkrebs-Operationen: 100
Lungenkrebs-Operationen: 75
Ferner erhöhte der der GBA eine bereits bestehende Mindestmenge wie folgt:
komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse: von 10 auf 20
In diesem Zusammenhang wurde auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen, aktualisiert. Die neuen Mindestmengen müssen jedoch in den Jahren 2022 und 2023 noch nicht erreicht werden. Im Jahr 2024 sind bei den Brustkrebs-OP mindestens 50, bei den Lungenkrebs-OP mindestens 40 vorzuweisen. Ab dem Jahr 2025 sind die festgelegten Höhen verpflichtend. Die Corona-Pandemie wurde in dem Beschluss als „Umstand“ gemäß § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Mindestmengenregelungen eingestuft, der bei der Begründung der Prognose, ob mit den berechtigt zu erwartenden Eingriffen für das Folgejahr die Mindestmenge erreicht wird, berücksichtigt werden kann.
#Mindestmenge #Brustkrebs #Lungenkrebs #Bauchspeicheldrüsenkrebs #Karzinom #Brust #Lunge #Bauchspeicheldrüse #GBA #Prognose #Corona #Covid_19
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMit Urteil vom 25.04.2024 bejahte das SG Düsseldorf (Az. S 15 KR 2852/23) dies und sprach dem klagenden Krankenhaus die Aufwandspauschale...
Mit Urteil vom 14.11.2024 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 52/21), dass es bei Kindern unter anderem wegen der geringen...
Mit Urteil vom 14.11.2024 (Az. B 1 KR 27/23 R) entschied das BSG, dass wegen einer Verlegung aus der teilstationären Dialyse in die...
Comments