Neue Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021 geplant
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant aufgrund gescheiterter Verhandlungen auf Selbstverwaltungsebene erneut durch Ersatzvornahme weitere Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i SGB V. Betroffen sind die pflegeintensiven Bereiche der Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin sowie die pädiatrische Intensivmedizin. Bislang existieren Untergrenzen in der Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, Stroke Unit und der neurologischen Frührehabilitation. Der Entwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) zum Stand 01.10.2020 sieht Folgendes vor:
Innere Medizin: Tagschicht: mindestens eine Pflegekraft auf 10 Patienten; Nachtschicht: mindestens eine Pflegekraft auf 22 Patienten.
Allgemeine Chirurgie: Tagschicht: mindestens eine Pflegekraft auf 10 Patienten; Nachtschicht: mindestens eine Pflegekraft auf 20 Patienten.
Kinder- und Jugendmedizin: Tagschicht: mindestens eine Pflegekraft auf fünf Patienten; Nachtschicht: mindestens eine Pflegekraft auf neun Patienten.
Pädiatrische Intensivmedizin: Tagschicht: mindestens eine Pflegekraft auf zwei Patienten; Nachtschicht: mindestens eine Pflegekraft auf drei Patienten.
Die Untergrenzen in den pflegeintensiven Bereichen Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin gelten nicht für die gynäkologische und geburtshilfliche Abteilung eines Krankenhauses und nicht in den neonatologischen Bereichen nach der QFR-RL des GBA.
Coronabedingt wurden die Pflegepersonaluntergrenzen allgemein zunächst ausgesetzt, seit August 2020 gelten sie jedoch wieder in der Geriatrie und der Intensivmedizin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte dem BMG als Alternativvorschlag zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eine Neuauflage der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) vorgelegt (wir berichteten).
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