Neues zum Thema Honorarärzte
- Claudia Mareck
- 16. Nov. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Aktuell prüfen das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium die erforderlichen Änderungen im Sozialversicherungsrecht, damit Honorarärzte im Rettungsdienst letztlich keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die Frage wird seit Längerem diskutiert (vgl. Landesozialgericht Neubrandenburg, Urteil v. 28.04.2015 (Az. L 7 R 60/12) sowie Nichtzulassungsbeschluss des Bundessozialgerichts vom 30.08.2016 (Az. B 12 R 19/15 B) und gefährdet in Teilen die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung. Rechtliche Unsicherheiten bei der Einordnung von Kooperationsärzten bestehen aber nicht nur bei den Notärzten, sondern auch bei sonstigen Honorarärzten, mit denen Krankenhäuser zusammenarbeiten. Es ist zu hoffen, dass hier politisch nicht nur eine Insellösung für den Rettungsdienst betrachtet wird.
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