Verlängerung und Ausweitung des Rettungsschirms für Krankenhäuser
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 21. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Nach einem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll der Anspruch auf Ausgleichszahlungen während der Pandemiephase auf Krankenhäuser, die über eine spezielle Expertise bei der Behandlung von Lungen- und Herzerkrankungen verfügen, ausgeweitet werden – und zwar auch dann, wenn sie keiner Notfallstufe gemäß dem Stufenkonzept des gemeinsamen Bundesauschusses zugeordnet sind. Entsprechende Krankenhäuser sollen zukünftig ebenfalls durch die Länder als ausgleichsberechtigt bestimmt werden können. Darüber hinaus soll der im November 2020 beschlossene zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser (wir berichteten) bis zum 28.02.2021 verlängert werden. Die geplanten Neuerungen des BMG bleiben allerdings hinter den Erwartungen der Krankenhäuser zur wirtschaftlich langfristigeren Sicherung zurück.
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMit Urteil vom 25.04.2024 bejahte das SG Düsseldorf (Az. S 15 KR 2852/23) dies und sprach dem klagenden Krankenhaus die Aufwandspauschale...
Mit Urteil vom 14.11.2024 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 52/21), dass es bei Kindern unter anderem wegen der geringen...
Mit Urteil vom 14.11.2024 (Az. B 1 KR 27/23 R) entschied das BSG, dass wegen einer Verlegung aus der teilstationären Dialyse in die...
Comments