Zweitmeinungsrichtlinie um Schulterarthroskopie erweitert
- Dr. med. Inken Kunze
- 21. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Mit Beschluss vom 22.11.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Zweitmeinungsrichtlinie erweitert. Künftig können Patienten auch für den Eingriff der Schulterarthroskopie eine Zweitmeinung einholen. Zur Erbringung der Zweitmeinung sind qualifizierte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie berechtigt. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen-/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) und bei der Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie).
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenIn seinem aktuellen Urteil vom 18.11.2024 bestätigte der BGH (Az. VI ZR 10/24), dass ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO...
In Spanien musste eine Schönheitsklinik 10.000,00 € Bußgeld zahlen, weil sie ohne Einwilligung in den sozialen Netzwerken...
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 14.02.2024 (Az. 301 LBG-Z 1/23) die sofortige Beschwerde eines Zahnarztes...
Comments